Lohnt sich das Arbeiten als Rentner? Warum die Antwort fast immer Ja lautet

22.4.2024

Wir beantworten häufige Fragen zum Thema Arbeiten im Alter. Erfahren Sie anhand von Beispielen, wie sich ein Hinzuverdienst auf Ihre Rente auswirken kann und wann sich Arbeit für Rentnerinnen und Rentner lohnt.

Am Ende des Berufslebens stellt sich für viele Menschen die Frage, wie sie ihre letzten Arbeitsjahre und ihre Rentenzeit gestalten wollen.

Manche möchten ein paar Jahre früher in Rente gehen oder die Arbeitsstunden herunterschrauben, andere können sich gut vorstellen, auch im Ruhestand einem Job nachzugehen. Weiterhin ist die Frührente in Kombination mit einem Vollzeitjob beliebt, denn hier erhält man neben der Rente eben weiter das volle Gehalt.

Wenn Sie sich gerade mit diesen Überlegungen beschäftigen, eröffnen sich für Sie die verschiedensten Möglichkeiten und Arbeitsmodelle. Manchmal fällt es schwer, den Überblick zu behalten und sich auszurechnen, was sich am meisten lohnt. Schließlich soll die Arbeit im Alter nicht nur Spaß machen, sondern sich auch finanziell auszahlen.

Wieviel dürfen Rentner überhaupt dazuverdienen? Lohnt sich Frührente und Teilzeitjob? Wie wirkt sich ein Job auf die Hinterbliebenenrente aus? Wie werden Rentnerjobs versteuert?

Diese und weitere Fragen haben wir für Sie zusammengefasst und beantwortet. Natürlich kommt es immer auf Ihre individuelle Situation an. Doch unsere Beispiele können Ihnen Orientierung geben und eine Entscheidungshilfe sein.

Tipp: Wenn Sie eine Beratung zu Ihrem individuellen Fall wünschen, vereinbaren Sie am besten einen kostenlosen Beratungstermin bei der Rentenversicherung.

Vorab sei gesagt: Arbeiten als Rentnerin oder Rentner lohnt sich in den meisten Fällen. Finden Sie heraus, warum.

 Mann in schwarz-weiß kariertem Hemd mit schwarz gerahmter Brille

Wie hoch darf der Hinzuverdienst für Rentner im Jahr 2024 sein?

Für Rentnerinnen und Rentner, die Altersrente bzw. Frührente beziehen, gibt es seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Häufige Fragen zur Frührente

Was ist Frührente?

Frührente bedeutet, dass Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen.

Die Regelaltersgrenze hängt von Ihrem Jahrgang ab. Wenn Sie zum Beispiel 1958 geboren sind, liegt Ihre Regelaltersgrenze bei 66 Jahren. Arbeiten Sie nicht bis 66, sind Sie also Frührentnerin bzw. Frührentner. Der Jahrgang 1964 kann beispielsweise erst mit 67 in Rente gehen, ohne Abzüge bei der Rentenzahlung in Kauf nehmen zu müssen.

Was sind die Voraussetzungen, um in Frührente gehen zu können?

Um in die vorgezogene Rente zu gehen, müssen Sie mindestens 63 Jahre alt sein und 35 Beitragsjahre vorweisen können. Ihr Arbeitgeber kann es Ihnen übrigens nicht verbieten, in Frührente zu gehen und trotzdem in Vollzeit oder Teilzeit weiterzuarbeiten.

Wann lohnt sich die Frührente und Arbeit besonders?

Besonders lohnt es sich, wenn Sie auf 45 Versicherungsjahre kommen. In diesem Fall sollten Sie unbedingt Frührente beantragen, auch wenn Sie ganz normal weiterarbeiten wollen. Die Experten von Finanztest zeigen mit einer Musterrechnung, warum:

Ein Angestellter ist 1960 geboren und verdient 43.000 Euro brutto im Jahr. Ginge er nach 45 Versicherungsjahren mit 64 abschlagsfrei in Rente ohne weiterzuarbeiten, würde er 1.472 Euro netto im Monat erhalten.

Ginge er aber in Frührente und würde gleichzeitig in Vollzeit bis zu seiner Regelaltersgrenze (66 Jahre und vier Monate) weiterarbeiten, würde er die Rentenzahlung von insgesamt gut 35.000 Euro zusätzlich zu seinem Gehalt erhalten. Dies lohnt sich laut den Experten finanziell mehr, als ohne Zahlungen durch die Frührente bis zur Regelrente in Vollzeit zu arbeiten.

Lohnt sich Frührente plus Job auch mit weniger als 45 Beitragsjahren?

Gerade Akademikerinnen und Akademiker haben es durch die längere Studienzeit häufig schwer, auf 45 Beitragsjahre zu kommen. 35 Arbeitsjahre sind aber meistens drin, wenn Sie als Akademiker frühzeitig ab 63 Jahren in Rente gehen wollen. 

Auch hier rechnet Finanztest ein Beispiel vor, für eine Arbeitnehmerin, die 1960 geboren ist, 35 Beitragsjahre hat und 64.704 Euro Bruttolohn erhält.

Würde sie neben ihrem Vollzeitjob Frührente beantragen, müsste sie 12 Prozent Abschlag bei ihrer späteren Regelrente in Kauf nehmen und würde 164 Euro weniger erhalten.

Dadurch, dass sie bis zu ihrer Regelaltersgrenze durch die Zahlungen der Frührente neben ihrem Gehalt aber schon knapp 47.500 Euro erhalten hat, würde sich das Rentenminus erst bemerkbar machen, wenn sie älter als 90 Jahre wird.

Akademikerinnen und Akademiker müssen bei der Frührente mit Abschlägen also ihre Lebenserwartung einkalkulieren.

Lohnt sich die Kombination aus Frührente und Teilzeit?

Sie kommen auf 45 Anrechnungsjahre, aber möchten während Ihrer Frührente nur in Teilzeit arbeiten? Mit einem normalen Verdienst kann dies laut den Finanztest-Experten lukrativer sein als ein Vollzeitjob bis zur Regelaltersgrenze.

Das liegt daran, dass Sie auch bei Teilzeit normal weiter in die Rentenversicherung einzahlen, bereits Rentenzahlungen erhalten und von Ihrem Gehalt weniger Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.

Kann ich auch später in Rente gehen?

Sie dürfen über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. Dann erhalten Sie für jeden Monat, den Sie zusätzlich arbeiten, einen Zuschlag von 0,5 Prozent.

Arbeiten Sie also zum Beispiel 12 Monate länger und gehen dann in Rente, erhöht sich diese um 6 Prozent. In diesen 12 Monaten entfallen übrigens die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Da Ihnen bei diesem Modell aber die Rentenzahlungen entgehen, lohnt es sich für die meisten Menschen eher, ab der Regelaltersgrenze Rente zu beziehen und nebenher zu arbeiten. So erhalten Sie Rente plus Lohn.

Häufige Fragen zu Hinzuverdienstgrenzen in Sonderfällen

 Eine alte Frau benutzt einen Laptop

Wie sieht es mit Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente aus?

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2024 bei 18.558,75 Euro.

Diese Grenze gilt unabhängig von der Arbeitszeit, solange sie die individuell festgelegte tägliche Höchstarbeitszeit (meist weniger als 3 Stunden) nicht überschreitet.

Beispiel:

Eine Erwerbsminderungsrentnerin verdient durch einen Minijob jährlich 6.000 Euro. Dieser Betrag liegt unter der Grenze von 17.823,75 Euro und beeinträchtigt ihre Rente nicht.

Hinzuverdienst und Hinterbliebenenrente

Beziehen Sie Altersrente und zusätzlich eine Witwen- bzw. Hinterbliebenenrente, kann es passieren, dass eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird.

Als Einkommen zählen hierbei die eigene Altersrente und natürlich auch Einnahmen aus einem Job.

Es gibt jedoch einen Freibetrag. Dieser liegt aktuell bei 992,64 Euro. Er wird jedes Jahr angepasst und steigt am 1. Juli 2024 auf 1.038,05 Euro.

Beispiel:

Eine Rentnerin bezieht im Monat 900 Euro Altersrente und eine Witwenrente von 350 Euro. Nebenbei arbeitet sie in einem Minijob und verdient 538 Euro monatlich.

Ihr eigenes Einkommen beträgt somit 1.438 Euro im Monat. Damit liegt sie 445,36 Euro über dem Freibetrag. Von diesem Überschuss werden 40 Prozent auf ihre Hinterbliebenenrente angerechnet, die daher um 178,14 Euro gekürzt wird (40 Prozent von 445,36 Euro).

Häufige Fragen zu Minijobs

ältere frau arbeitet im cafe

Ist es Rentnern erlaubt, mehrere Minijobs auszuüben? 

Rentner dürfen mehrere Minijobs bis zu einem monatlichen Gesamtverdienst von 538 Euro ausüben, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Das Gleiche gilt für Erwerbsminderungsrentner, sofern der Gesamtverdienst die individuell festgelegte Hinzuverdienstgrenze nicht übersteigt und die Arbeitszeit die zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschreitet.

Beispiel:

Eine Altersrentnerin hat zwei Minijobs, bei einem verdient sie 300 Euro und beim anderen 200 Euro pro Monat. Da ihr Gesamtverdienst 500 Euro beträgt, bleibt sie unter der Grenze von 538 Euro und beide Beschäftigungen gelten weiterhin als Minijobs.

Was passiert, wenn ich mit meinem Minijob die Verdienstgrenze überschreite?

Überschreitet der Jahresverdienst 6.240 Euro, liegt kein Minijob mehr vor und die Beschäftigung wird sozialversicherungspflichtig.

Wie werden Überstunden im Minijob behandelt?

Überstunden werden zum regulären Verdienst hinzugerechnet und dürfen die jährliche Verdienstgrenze von 6.240 Euro nicht überschreiten, um den Minijob-Status nicht zu gefährden.

Gelegentlich und unvorhersehbar kann die Verdienstgrenze in bis zu zwei Monaten innerhalb eines Jahres bis maximal das Doppelte der monatlichen Grenze, also bis zu 1.040 Euro, überschritten werden .

Beispiel:

Ein Minijobber arbeitet normalerweise so, dass er monatlich 500 Euro verdient. In zwei besonderen Monaten muss er wegen Krankheitsvertretungen mehr arbeiten und verdient jeweils 1.000 Euro. Da dies innerhalb der erlaubten gelegentlichen Überschreitung liegt und nicht mehr als zweimal im Jahr vorkommt, bleibt der Minijob-Status erhalten.

Was muss beachtet werden, wenn man als Rentner einen Minijob und einen Midijob ausüben möchte?

Neben Minijobs gibt es auch sogenannte Midijobs. Bei diesen verdient der Arbeitnehmer mehr als 538 Euro und weniger als 2.000 Euro. Grundsätzlich ist es möglich, neben einem Minijob einen Midijob auszuüben, allerdings müssen beide Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausgeübt werden. Wenn beide Jobs bei demselben Arbeitgeber ausgeübt werden sollen, wird dies als ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis betrachtet.

Beispiel:

Ein Rentner hat einen Minijob mit einem Einkommen von 538 Euro und nimmt zusätzlich einen Midijob bei einem anderen Arbeitgeber auf, bei dem er 800 Euro verdient. Der Minijob bleibt sozialversicherungsfrei, während für den Midijob Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.

Welche Regelungen gelten für die Sozialversicherungsbeiträge bei Minijobs? 

Für Minijobber werden vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Umlagen und Steuern an die Minijob-Zentrale abgeführt.

In einem Minijob fallen in der Regel keine Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung an, außer ggfs. einem freiwilligen Rentenversicherungsbeitrag.

Mehr zum Thema Minijob lesen Sie hier.

Häufige Fragen zur Rentenversicherung

älterer herr und frau am schreibtisch


Werden Beiträge zur Rentenversicherung nach Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt?

Ja, auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, wenn Sie arbeiten. Diese freiwilligen Zahlungen können sinnvoll sein, da Sie so Ihre Rente aufstocken können.

Erhöht sich die Altersrente auch durch die Abführung von Beiträgen aus einem Minijob?

Ja, Beiträge aus einem Minijob können zu einer Erhöhung der Altersrente führen, sofern die Rentnerin oder der Rentner nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit ist.

In einem Minijob trägt der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung. Wenn der Minijobber sich entscheidet, nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit zu werden, zahlt er ebenfalls einen Anteil in die Rentenversicherung ein.

Beispiel:

Eine Altersrentnerin erreicht die Regelaltersgrenze und arbeitet weiterhin in einem Minijob mit einem Verdienst von 538 Euro pro Monat. Sie wählt, nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit zu werden. Ihr Arbeitgeber zahlt einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung, und sie zahlt einen zusätzlichen Eigenbeitrag. Diese Beiträge erhöhen ihre Rentenansprüche und somit ihre zukünftige Altersrente.

Eine detaillierte Beratung zum Einfluss eines Minijobs auf die Altersrente kann bei der Deutschen Rentenversicherung eingeholt werden.

Häufige Fragen zu Rentnerjobs und Steuern

Welche Folgen hat Arbeiten trotz Rente für die Steuern?

Bei dieser Frage kommt es darauf an, ob Sie in Vollzeit bzw. Teilzeit oder als Minijobber angestellt sind.

Arbeit als Rentner in Vollzeit oder Teilzeit

Bei einem normalen Anstellungsverhältnis fallen für alle Arbeitnehmer Steuern auf das Einkommen an. Daher müssen Sie auch als arbeitender Rentner Steuern zahlen.

Alle Einkünfte, die Sie als Rentner haben, werden versteuert, wenn Sie über dem Freibetrag liegen. Sowohl Ihre Rentenbezüge als auch Ihr Einkommen aus einem Job zählen als Einkünfte. 

Von der Rente muss derzeit ein Anteil von 84 Prozent besteuert werden. Er steigt jedes Jahr um 1 Prozent. Alle, die ab dem Jahr 2040 in Rente gehen, müssen 100 Prozent ihrer Rente versteuern.

Der Freibetrag, bis zu dem Einkünfte von Rentner nicht versteuert werden, liegt aktuell bei 11.604 Euro. Wenn die Summe Ihres Arbeitslohnes und Ihrer Rente unter dieser Zahl liegt, müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen.

Alles, was darüber liegt, versteuern Sie ganz normal, wie Sie es schon aus dem Arbeitsleben vor der Rente kennen.

Wie verändert sich die Steuersituation durch einen Minijob?

Minijobs werden in den meisten Fällen durch den Arbeitgeber versteuert. Dieser zahlt eine Pauschalsteuer in Höhe von 2 Prozent Ihres Lohns. Der Arbeitgeber kann selbst entscheiden, ob er diese 2 Prozent von Ihrem Lohn abzieht. Tut er dies nicht, haben Sie durch einen Minijob gar keine steuerlichen Abzüge.

Manchmal kann für Minijobber auch eine Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen günstiger sein. Auch dies ist möglich und sollte gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden.  

Beispiel:

Ein Altersrentner hat einen Minijob mit einem Verdienst von 538 Euro monatlich. Der Arbeitgeber entscheidet sich, die Pauschalsteuer von 2 Prozent zu zahlen. In diesem Fall hat der Rentner keine steuerlichen Abzüge, und der Verdienst aus dem Minijob wird nicht auf seine Einkünfte angerechnet.

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